Liebe Gäste,
wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch auf der gesamten Insel Hiddensee eine Kurabgabe (ehemals Kurtaxe) erhoben.
Dass die Insel Hiddensee auch in Zukunft eine attraktive Destination bleibt, verdanken wir in erster Linie Ihnen – unseren Gästen. Mit Ihrer Kurabgabe, unterstützen Sie die Gemeinde bei der »Finanzierung der Tourismusinfrastruktur und sichern so die Qualität der Einrichtungen und Veranstaltungen.
Wo bezahlen Sie die Kurabgabe?
Unabhängig, ob Sie in einem Hotel oder einer Ferienwohnung übernachten, erhalten Sie als Gast der Insel Hiddensee von Ihrem Vermieter für die Dauer des Aufenthalts einen sogenannte Meldeschein ausgehändigt.
Sie können auch Ihre Kurabgabe hier direkt Online bezahlen:
https://www.kurabgabe-bezahlen.de
Bitte führen Sie Ihre Kurkarte stets mit sich.
Auf der Insel werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt.
HINWEIS: Bei Ihrer Überfahrt mit der Reederei Hiddensee erhalten Sie automatisch die Kurabgabe, für Ihren Anreisetag.
Seebad heißt in erster Linie, dass die natürlichen Wirkfaktoren der See die Voraussetzungen des Kurortgesetzes erfüllen. Dass die Badewasserqualität des EU-Vorschriften entspricht, dass Badestrände, Strand- und Landschaftswege ausgewiesen und gepflegt sind etc.. Hiddensee wurde 1995 als erstes staatliches Seebad in Mecklenburg-Vorpommern neu anerkannt.
Viele Hände tragen dazu bei, die öffentlichen Anlagen zu pflegen und die Angebote der Einrichtungen weiter auszubauen und nicht zuletzt sind beanspruchte Dinge auch reparaturbedürftig oder müssen einer Renovierung unterzogen werden. Nicht zu vergessen sind Steuern, Beiträge und Versicherungen.
Seebadbetrieb heißt auch, den alltäglichen Wünschen der Gäste gerecht zu werden. Mit der Entrichtung der Kurabgabe sind für Sie unter anderem folgende Vorteile verbunden.
Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee wird vom 1. Aufenthaltstag an ein Kurbeitrag erhoben.
Die Kurabgabe wird separat erhoben. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen und Angebote genutzt werden und beträgt in der Zeit
01.04. – 31.10. 2,00 EUR pro Person und Tag
01.11. – 31.03. 1,50 EUR pro Person und Tag
Für 56,00 EUR pro Person kann die Jahreskurkarte für das laufende Kalenderjahr erworben werden. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht keine Kurabgabepflicht.
Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 € pro Tag zu entrichten
(max. 12,00 € pro Jahr als Jahresaufenthaltsabgabe).
Jeder Gast, auch Tagesgäste, zahlen beim Kauf einer Schiffsfahrkarte für die Überfahrt zum Fährpreis den Tageskurbeitrag für den 1. Aufenthaltstag (Tageskurkarte).
Diese Regelung gilt gleichermaßen für Tages- und Mehrtagesgäste.
Die Kurabgabe für die weiteren Aufenthaltstage wird grundsätzlich bei dem Beherberger/Vermieter entrichtet. An- und Abreisetag zählen bei der Berechnung als ein Tag, die bereits entrichtete Tageskurabgabe wird angerechnet.
Bitte beachten Sie, das auch für Segler eine Kurabgabepflicht besteht. Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Kurabgabe werden nur auf Antrag entsprechend der Kurabgabesatzung gewährt.
Die Kurabgabesatzung können Sie bei Ihrem Vermieter, in der Kurverwaltung oder hier einsehen.
Informationen zur Kurabgabe
Am 24. Juli 1995 wurde Hiddensee als erstes staatliches Seebad in Mecklenburg-Vorpommern neu anerkannt. Seebad heißt in erster Linie, dass die natürlichen Wirkfaktoren der See die Voraussetzungen des Kurortgesetzes erfüllen.